1. Reiseart: Pauschalreise (Wir vermitteln im Namen und auf Rechnung)
Veranstalter: TUI Deutschland GmbH, Karl-Wiechert-Allee 23, 30625 Hannover
Buchungscode: 80442102
Zeitraum: 17.02.2027 - 04.03.2027
Flugdaten:
17.02.2027 Wien - Male 19:50 08:45 +1 Austrian Airlines OS21 23kg
04.03.2027 Male - Wien 10:25 16:15 Austrian Airlines OS22 23kg
Zeitraum: 18.02.2027 - 04.03.2027
Reiseziel: Malediven, Baa-Atoll, Male / Velana Intl
Hotel: Dhigufaru Island Resort
Unterbringung: Sunset Beach Villa
Verpflegung: Vollpension
Transfer: inkludiert / Wasserflugzeug
Bemerkungen: Es gelten die Reise- und Stornobedingungen des gebuchten Veranstalters TUI
Deutschland
VIM2 / Sunset Beach Villa, Bad oder Dusche, Badewanne, separate Dusche, WC,
Balkon oder Terrasse, Terrasse, Klimaanlage, Schlafzimmer, Kingsize Bett, Meerblick,
Meerseite,
*Transfer Wasserflugzeug
*Gepäck inkl.: 1 Gepäckstück pro Person
*Malediven / Baa-Atoll:
Bitte beachten Sie vor Buchung zwingend die Flugzeiten.
-Inlandsflug/Domestic flight: Inlandsflüge werden tagsüber bis einschließlich 18:00 Uhr
(Ortszeit) durchgeführt. Im Anschluss folgt ein Transfer per Boot zum gebuchten Hotel.
Ist für die Ankunfts- bzw. Abflugsnacht kein Zimmer gebucht, kann nur der reguläre
Tagestransfer genutzt werden. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen ein Transithotel in
Flughafennähe zu buchen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
-Wasserflugzeug/Seaplane: Bei Ankunft auf Malé nach 15:30 Uhr und bei Abflug ab
Malé vor 09:00 Uhr oder bei schlechten Wetterverhältnissen kann kein
Wasserflugzeug/Seaplane arrangiert werden. In diesen Fällen entfällt die erste bzw.
letzte Übernachtung im Resort.
*Das Freigepäck auf allen Flugtransfers innerhalb der Malediven beträgt max. 20 kg + 5
kg Handgepäck pro Person. Babys (0-1 Jahr) haben keinen Anspruch auf Freigepäck.
Übergepäck wird nach Möglichkeit mitgenommen oder separat transferiert (Kosten: vor
Referenz: 1800602108001, Reisedatum: 17.02.2027 - 04.03.2027 Bearbeitet von: Alexandra Rechberger Seite 1 von 4
Ruefa GmbH, Hauptsitz: Jakov-Lind-Straße 15, 1020 Wien , Tel.: +43 1 588009450, E-Mail: info@ruefa.at , www.ruefa.at
Bankverbindung: Erste Group Bank AG, BIC: GIBAATWGXXX, IBAN: AT78 2010 0600 1233 7018
UID: ATU 15455807, Firmenbuchnummer: FN 37975 x, Firmenbuchgericht: HG Wien
Ruefa GmbH, Jakov-Lind-Straße 15, 1020 Wien
Tel.: +43 1 588009450, E-Mail: info@ruefa.at, Filial-Nr.: RR10802
Ort werden ca. 5 USD pro kg berechnet). Gepäckverladung: Verladung von
Handgepäck-Trolleys erfolgt gemeinsam mit übrigem Gepäck. Bei Übergewicht des
Wasserflugzeugs wird ggf. Gepäck nachgesendet (zeitversetzte Ankunft möglich, ggf.
abends oder am Folgetag). Eine separate Anmeldung für das Übergepäck ist nicht
erforderlich.
*Malediven: Bitte beachten Sie, dass zubuchbare Transfer-Extras/Upgrades wie bspw.
Wasserflugzeug statt Speedboot oder Inlandsflug NUR mit 4-stelligen
Zimmercodierungen (z.B. DZX1, BUX1, etc) kombiniert werden können. Diese sind
nicht gültig für 3-stellige Zimmercodierungen (z.B. 7AF, 7AD usw.). Hier muss der
gewünschte Transfertyp laut Zimmerkategorie gebucht werden, sofern mehrere
Optionen angeboten werden.
*Malediven
Um die natürliche Schönheit der Malediven nicht zu beeinträchtigen, kann es sein, dass
es in dieser Unterkunft keine Balkongeländer/Barrieren gibt, die die Zimmer am Strand,
die Terrassen der Wasserbungalows oder die öffentlichen Gehwege umgeben, und
somit ein direkter Zugang zum Wasser/Meer möglich ist. Wenn Sie mit Kindern reisen,
überprüfen Sie bitte unbedingt, ob dies Ihrem Sicherheitsbedürfnis entspricht, bevor Sie
diese Unterkunft buchen.
Teilnehmer: Herr Frantisek Kovarik (Alter bei Reiseantritt: 68 Jahre),
Geb.Datum: 16.02.1959
4.459,00 EUR
Frau Jana Kovarikova (Alter bei Reiseantritt: 52 Jahre),
Geb.Datum: 14.05.1974
4.459,00 EUR
Gesamtpreis: 8.918,00 EUR
Gesamtbetrag aller Leistungen:
Zahlbar an Ruefa GmbH:
Bereits erhaltene Zahlung:
offener Betrag:
8.918,00 EUR
8.918,00 EUR
2.230,00 EUR
6.688,00 EUR
*Sie haben eine Pauschalreise lt. PRG gebucht, Ruefa tritt als Vermittler auf.
Es gelten die AGB`s des gebuchten Veranstalters.
Ein-/Ausreisebestimmungen, Pass, Impfungen, Tests
Bitte informieren Sie sich immer tagesaktuell über: 1) die Ein-/Ausreisebestimmungen (www.bmeia.gv.at, der jeweiligen Botschaft bzw.
dem Konsulat Ihres Reiselandes) Nichtösterreichische Staatsbürger:innen erhalten die für sie gültigen Einreise- und Visabestimmungen
bei den zuständigen Konsulaten; 2) Reisedokumente (http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/reisepass/startaspx); 3) Tests; 4)
Vorabregistrierungen und evtl. empfohlene od. vorgeschriebene Impfungen (lt. Arzt, Apotheke od. Tropeninstitut: https://tropeninstitut.at)
Hinweis zu Flugbuchungen
Wir weisen darauf hin, dass bei Flugbuchungen Flugzeiten-, Flugrouten- sowie Fluglinienänderungen vorbehalten sind und dass lediglich
der Online Check-In durch den Kauf Ihres Flugtickets abgedeckt ist und ggf. manche Luftfahrtunternehmen bzw. Airlines für den Check-in
direkt am Flughafen eine Gebühr in Rechnung stellen, welche direkt vor Ort durch die Reisenden zu entrichten sein wird, sollten diese den
Online Check-In nicht rechtzeitig durchgeführt haben.
Steuern/Taxen im Zielgebiet
Bitte beachten Sie, dass in einigen Länder/Städte/Destinationen eine Touristensteuer, Citytax o.ä. eingehoben werden kann. Diese ist vor
Ort durch den Reisenden zu entrichten.
Kundendaten
Kundennamen: Bei Buchung ist auf korrekte Schreibweise der Kundennamen lt. Reisepass zu achten, da sonst die Leistungsträger wie
Fluggesellschaft, Unterkunft etc. die Beförderung bzw. Beherbergung verweigern können. Eine Namensänderung ist nur durch
Stornierung/Neubuchung vorbehaltlich Verfügbarkeit möglich und kann mit Kosten verbunden sein.
Restzahlung/Reiseunterlagen
Die Restzahlung ist frühestens 21 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bei Abholung der Reiseunterlagen zu begleichen. Sie erhalten
Ihre Reiseunterlagen ca. 7-10 Tage vor Abreise. Wir informieren Sie gerne.
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Bankverbindung: Erste Group Bank AG, BIC: GIBAATWGXXX, IBAN: AT78 2010 0600 1233 7018
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Ruefa GmbH, Jakov-Lind-Straße 15, 1020 Wien
Tel.: +43 1 588009450, E-Mail: info@ruefa.at, Filial-Nr.: RR10802
WIR BEDANKEN UNS HERZLICH FÜR IHRE BUCHUNG
Ich bestätige, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Ruefa GmbH und/oder die jeweiligen, gesonderten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des gebuchten Reiseveranstalters gelesen und/oder erhalten zu haben und damit einverstanden zu sein.
https://www.ruefa.at/content/reisebedingungen Bei Bedarf händigen wir Ihnen gerne die AGBs in gedruckter Form aus.
Wir ersuchen Sie, sich über die von uns mitgeteilten Informationen hinaus regelmäßig hinsichtlich etwaiger Reiseeinschränkungen zu
informieren. Möglicherweise sind Reisen nur für bestimmte Zwecke erlaubt und insbesondere touristische Reisen können unter
Umständen kurzfristig nicht gestattet sein. Aufgrund der sich international ständig ändernden Ein- und Ausreisebestimmungen ersuchen
wir ggf. um Kontaktaufnahme mit dem österreichischen Außenministerium (https://www.bmeia.gv.at/) bzw. mit den lokalen staatlichen
Behörden. Auch während des Aufenthalts können sich diverse Änderungen und damit verbundene Einschränkungen ergeben.
Wir bitten, bei Restzahlungen alle Kassenquittungen vorzuweisen. Erfolgt die Restzahlung durch Überweisung, dann ersuchen wir
unbedingt die Nummer dieses Bestellscheins, Reiseziel und Termin anzugeben. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in
der Höhe von 14% p.a. als vereinbart.
Spätestens bei Unterlagenabholung ist der Restbetrag zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen die Reiseunterlagen erst
nach Einlangen des vollständigen Betrages auf unserem Konto ausgehändigt werden können.
Bitte beachten Sie, dass die Stornobedingungen des gebuchten Reiseveranstalters oder Leistungsträgers bzw. der gebuchten
Fluggesellschaft gelten. Es kann zu gesonderten, im Vertrag angegebenen, Stornokonditionen abweichend der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der Ruefa GmbH kommen!
Vor Buchung wurde der:die Reisende informiert über: 1) die politische Lage und mögliche Sicherheitsrisiken für Reisende am Zielort. 2)
gesundheitspolizeiliche Vorschriften. 3) Pass/ Visa- Erfordernisse. 4) Reiserücktrittskostenversicherung, Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten (Vers.-Bedingungen ausgehändigt und wichtige Hinweise gegeben.). 5) Bei Auslandsreisen Minderjähriger wurde die
Kontaktadresse im Zielgebiet bekanntgegeben. 6) Es besteht ein Sicherungsanspruch laut BGBI.II, Nr. Nr. 260/2018 in der jeweils gültigen
Fassung ( (https://www.ruefa.at/content/pauschalverordnung). Entsprechend der Pauschalreiseversicherungsverordnung ist die Ruefa
GmbH im Reiseinsolvenzversicherungsverzeichnis (GISA) unter der Nummer 23543010 eingetragen. Unser Garant ist die Erste Group
Bank AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien mit der Garantieerklärung Nr. 502921. Als Abwickler fungiert die Europäische Reiseversicherung
AG, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, Telefonnummer: +43 (1) 317 25 00, Fax: +43 (1) 319 93 67. An diese sind sämtliche Ansprüche
bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt der in § 1 Abs. 3 der PRV genannten Ereignisse anzumelden.
BeiBuchung (frühestens aber 11 Monate vor dem Ende der Reise) ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Die
Restzahlung ist frühestens 20 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Übergabe der Reiseunterlagen fällig. 7) Kundenwunsch mit
Vorbehalt. Eine entsprechende Aufklärung, ob die Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, wurde
angegeben.
Der gebuchte Reiseveranstalter ist als Veranstalter für die ordnungsgemäß Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen
Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr/ihm oder anderen Erbringern von
Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind. Befinden Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten, ist der gebuchte Reiseveranstalter
zudem verpflichtet, Ihnen unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu leisten. Der gebuchte Reiseveranstalter kann für ihren
Beistand eine angemessene Vergütung verlangen, wenn Sie die Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbeigeführt haben.
Diese Vergütung darf die des gebuchten Reiseveranstalters tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten.
Informationen zum Schutz der personenbezogenen Daten aller Reisenden finden Sie unter https://www.ruefa.at/content/sicherheit . Bei
Bedarf händigen wir Ihnen gerne die Datenschutzerklärung in gedruckter Form aus.
Insolvenzschutz des gebuchten Reiseveranstalters: Die Informationen (Name und Kontaktdaten) der Einrichtung, die den Insolvenzschutz
bietet, wurden Ihnen mit dem Standardinformationsblatt ausgehändigt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen bei Buchungen, die nicht in
den Anwendungsbereich des Pauschalreisegesetzes fallen, wie beispielsweise gebuchte Einzelleistungen, kein Standardinformationsblatt
ausgehändigt wird und in einem solchen Fall kein Insolvenzschutz besteht. Als Vertreter des gebuchten Reiseveranstalters bzw. die
Angabe einer Kontaktstelle vor Ort gelten die detaillierten Informationen in den Reiseunterlagen, sowie die Angaben des
Reiseveranstalters bei Buchung. Sie haben dem gebuchten Reiseveranstalter Vertragswidrigkeiten, die Sie während der Erbringung der
im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistungen wahrnehmen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich mitzuteilen. Es
kommen keine internen Beschwerdeverfahren zur Anwendung. Der gebuchte Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet an einer
außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG
(Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) teilzunehmen. Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden zu keiner
Einigung, werden wir die für uns zuständige Alternative Streitbeilegungsstelle bekanntgeben und mitteilen, ob wir an einem allfälligen
alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen. Die Reisenden (= Personen, welche unter dem Punkt "Teilnehmer" angeführt werden)
des gegenständlichen Pauschalreisevertrages haben gemäß § 7 PRG das Recht, diesen auf eine andere Person, die alle
Vertragsbedingungen erfüllt, zu übertragen. Der gebuchte Reiseveranstalter ist innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf
einem dauerhaften Datenträger über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Übertragung haften der
Überträger und die Person, auf die der Vertrag übertragen wird, als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des
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