1. Reiseart: Pauschalreise (Wir vermitteln im Namen und auf Rechnung)

Veranstalter: TUI Deutschland GmbH, Karl-Wiechert-Allee 23, 30625 Hannover

Buchungscode: 80442102

Zeitraum: 17.02.2027 - 04.03.2027

Flugdaten:

17.02.2027 Wien - Male 19:50 08:45 +1 Austrian Airlines OS21 23kg

04.03.2027 Male - Wien 10:25 16:15 Austrian Airlines OS22 23kg

Zeitraum: 18.02.2027 - 04.03.2027

Reiseziel: Malediven, Baa-Atoll, Male / Velana Intl

Hotel: Dhigufaru Island Resort

Unterbringung: Sunset Beach Villa

Verpflegung: Vollpension

Transfer: inkludiert / Wasserflugzeug

Bemerkungen: Es gelten die Reise- und Stornobedingungen des gebuchten Veranstalters TUI

Deutschland

VIM2 / Sunset Beach Villa, Bad oder Dusche, Badewanne, separate Dusche, WC,

Balkon oder Terrasse, Terrasse, Klimaanlage, Schlafzimmer, Kingsize Bett, Meerblick,

Meerseite,

*Transfer Wasserflugzeug

*Gepäck inkl.: 1 Gepäckstück pro Person

*Malediven / Baa-Atoll:

Bitte beachten Sie vor Buchung zwingend die Flugzeiten.

-Inlandsflug/Domestic flight: Inlandsflüge werden tagsüber bis einschließlich 18:00 Uhr

(Ortszeit) durchgeführt. Im Anschluss folgt ein Transfer per Boot zum gebuchten Hotel.

Ist für die Ankunfts- bzw. Abflugsnacht kein Zimmer gebucht, kann nur der reguläre

Tagestransfer genutzt werden. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen ein Transithotel in

Flughafennähe zu buchen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

-Wasserflugzeug/Seaplane: Bei Ankunft auf Malé nach 15:30 Uhr und bei Abflug ab

Malé vor 09:00 Uhr oder bei schlechten Wetterverhältnissen kann kein

Wasserflugzeug/Seaplane arrangiert werden. In diesen Fällen entfällt die erste bzw.

letzte Übernachtung im Resort.

*Das Freigepäck auf allen Flugtransfers innerhalb der Malediven beträgt max. 20 kg + 5

kg Handgepäck pro Person. Babys (0-1 Jahr) haben keinen Anspruch auf Freigepäck.

Übergepäck wird nach Möglichkeit mitgenommen oder separat transferiert (Kosten: vor

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Ruefa GmbH, Hauptsitz: Jakov-Lind-Straße 15, 1020 Wien , Tel.: +43 1 588009450, E-Mail: info@ruefa.at , www.ruefa.at

Bankverbindung: Erste Group Bank AG, BIC: GIBAATWGXXX, IBAN: AT78 2010 0600 1233 7018

UID: ATU 15455807, Firmenbuchnummer: FN 37975 x, Firmenbuchgericht: HG Wien

Ruefa GmbH, Jakov-Lind-Straße 15, 1020 Wien

Tel.: +43 1 588009450, E-Mail: info@ruefa.at, Filial-Nr.: RR10802

Ort werden ca. 5 USD pro kg berechnet). Gepäckverladung: Verladung von

Handgepäck-Trolleys erfolgt gemeinsam mit übrigem Gepäck. Bei Übergewicht des

Wasserflugzeugs wird ggf. Gepäck nachgesendet (zeitversetzte Ankunft möglich, ggf.

abends oder am Folgetag). Eine separate Anmeldung für das Übergepäck ist nicht

erforderlich.

*Malediven: Bitte beachten Sie, dass zubuchbare Transfer-Extras/Upgrades wie bspw.

Wasserflugzeug statt Speedboot oder Inlandsflug NUR mit 4-stelligen

Zimmercodierungen (z.B. DZX1, BUX1, etc) kombiniert werden können. Diese sind

nicht gültig für 3-stellige Zimmercodierungen (z.B. 7AF, 7AD usw.). Hier muss der

gewünschte Transfertyp laut Zimmerkategorie gebucht werden, sofern mehrere

Optionen angeboten werden.

*Malediven

Um die natürliche Schönheit der Malediven nicht zu beeinträchtigen, kann es sein, dass

es in dieser Unterkunft keine Balkongeländer/Barrieren gibt, die die Zimmer am Strand,

die Terrassen der Wasserbungalows oder die öffentlichen Gehwege umgeben, und

somit ein direkter Zugang zum Wasser/Meer möglich ist. Wenn Sie mit Kindern reisen,

überprüfen Sie bitte unbedingt, ob dies Ihrem Sicherheitsbedürfnis entspricht, bevor Sie

diese Unterkunft buchen.

Teilnehmer: Herr Frantisek Kovarik (Alter bei Reiseantritt: 68 Jahre),

Geb.Datum: 16.02.1959

4.459,00 EUR

Frau Jana Kovarikova (Alter bei Reiseantritt: 52 Jahre),

Geb.Datum: 14.05.1974

4.459,00 EUR

Gesamtpreis: 8.918,00 EUR

Gesamtbetrag aller Leistungen:

Zahlbar an Ruefa GmbH:

Bereits erhaltene Zahlung:

offener Betrag:

8.918,00 EUR

8.918,00 EUR

2.230,00 EUR

6.688,00 EUR

*Sie haben eine Pauschalreise lt. PRG gebucht, Ruefa tritt als Vermittler auf.

Es gelten die AGB`s des gebuchten Veranstalters.

Ein-/Ausreisebestimmungen, Pass, Impfungen, Tests

Bitte informieren Sie sich immer tagesaktuell über: 1) die Ein-/Ausreisebestimmungen (www.bmeia.gv.at, der jeweiligen Botschaft bzw.

dem Konsulat Ihres Reiselandes) Nichtösterreichische Staatsbürger:innen erhalten die für sie gültigen Einreise- und Visabestimmungen

bei den zuständigen Konsulaten; 2) Reisedokumente (http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/reisepass/startaspx); 3) Tests; 4)

Vorabregistrierungen und evtl. empfohlene od. vorgeschriebene Impfungen (lt. Arzt, Apotheke od. Tropeninstitut: https://tropeninstitut.at)

Hinweis zu Flugbuchungen

Wir weisen darauf hin, dass bei Flugbuchungen Flugzeiten-, Flugrouten- sowie Fluglinienänderungen vorbehalten sind und dass lediglich

der Online Check-In durch den Kauf Ihres Flugtickets abgedeckt ist und ggf. manche Luftfahrtunternehmen bzw. Airlines für den Check-in

direkt am Flughafen eine Gebühr in Rechnung stellen, welche direkt vor Ort durch die Reisenden zu entrichten sein wird, sollten diese den

Online Check-In nicht rechtzeitig durchgeführt haben.

Steuern/Taxen im Zielgebiet

Bitte beachten Sie, dass in einigen Länder/Städte/Destinationen eine Touristensteuer, Citytax o.ä. eingehoben werden kann. Diese ist vor

Ort durch den Reisenden zu entrichten.

Kundendaten

Kundennamen: Bei Buchung ist auf korrekte Schreibweise der Kundennamen lt. Reisepass zu achten, da sonst die Leistungsträger wie

Fluggesellschaft, Unterkunft etc. die Beförderung bzw. Beherbergung verweigern können. Eine Namensänderung ist nur durch

Stornierung/Neubuchung vorbehaltlich Verfügbarkeit möglich und kann mit Kosten verbunden sein.

Restzahlung/Reiseunterlagen

Die Restzahlung ist frühestens 21 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bei Abholung der Reiseunterlagen zu begleichen. Sie erhalten

Ihre Reiseunterlagen ca. 7-10 Tage vor Abreise. Wir informieren Sie gerne.

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Bankverbindung: Erste Group Bank AG, BIC: GIBAATWGXXX, IBAN: AT78 2010 0600 1233 7018

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Tel.: +43 1 588009450, E-Mail: info@ruefa.at, Filial-Nr.: RR10802

WIR BEDANKEN UNS HERZLICH FÜR IHRE BUCHUNG

Ich bestätige, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Ruefa GmbH und/oder die jeweiligen, gesonderten Allgemeinen

Geschäftsbedingungen des gebuchten Reiseveranstalters gelesen und/oder erhalten zu haben und damit einverstanden zu sein.

https://www.ruefa.at/content/reisebedingungen Bei Bedarf händigen wir Ihnen gerne die AGBs in gedruckter Form aus.

Wir ersuchen Sie, sich über die von uns mitgeteilten Informationen hinaus regelmäßig hinsichtlich etwaiger Reiseeinschränkungen zu

informieren. Möglicherweise sind Reisen nur für bestimmte Zwecke erlaubt und insbesondere touristische Reisen können unter

Umständen kurzfristig nicht gestattet sein. Aufgrund der sich international ständig ändernden Ein- und Ausreisebestimmungen ersuchen

wir ggf. um Kontaktaufnahme mit dem österreichischen Außenministerium (https://www.bmeia.gv.at/) bzw. mit den lokalen staatlichen

Behörden. Auch während des Aufenthalts können sich diverse Änderungen und damit verbundene Einschränkungen ergeben.

Wir bitten, bei Restzahlungen alle Kassenquittungen vorzuweisen. Erfolgt die Restzahlung durch Überweisung, dann ersuchen wir

unbedingt die Nummer dieses Bestellscheins, Reiseziel und Termin anzugeben. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in

der Höhe von 14% p.a. als vereinbart.

Spätestens bei Unterlagenabholung ist der Restbetrag zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen die Reiseunterlagen erst

nach Einlangen des vollständigen Betrages auf unserem Konto ausgehändigt werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Stornobedingungen des gebuchten Reiseveranstalters oder Leistungsträgers bzw. der gebuchten

Fluggesellschaft gelten. Es kann zu gesonderten, im Vertrag angegebenen, Stornokonditionen abweichend der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen (AGB) der Ruefa GmbH kommen!

Vor Buchung wurde der:die Reisende informiert über: 1) die politische Lage und mögliche Sicherheitsrisiken für Reisende am Zielort. 2)

gesundheitspolizeiliche Vorschriften. 3) Pass/ Visa- Erfordernisse. 4) Reiserücktrittskostenversicherung, Versicherung zur Deckung der

Rückführungskosten (Vers.-Bedingungen ausgehändigt und wichtige Hinweise gegeben.). 5) Bei Auslandsreisen Minderjähriger wurde die

Kontaktadresse im Zielgebiet bekanntgegeben. 6) Es besteht ein Sicherungsanspruch laut BGBI.II, Nr. Nr. 260/2018 in der jeweils gültigen

Fassung ( (https://www.ruefa.at/content/pauschalverordnung). Entsprechend der Pauschalreiseversicherungsverordnung ist die Ruefa

GmbH im Reiseinsolvenzversicherungsverzeichnis (GISA) unter der Nummer 23543010 eingetragen. Unser Garant ist die Erste Group

Bank AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien mit der Garantieerklärung Nr. 502921. Als Abwickler fungiert die Europäische Reiseversicherung

AG, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, Telefonnummer: +43 (1) 317 25 00, Fax: +43 (1) 319 93 67. An diese sind sämtliche Ansprüche

bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt der in § 1 Abs. 3 der PRV genannten Ereignisse anzumelden.

BeiBuchung (frühestens aber 11 Monate vor dem Ende der Reise) ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Die

Restzahlung ist frühestens 20 Tage vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Übergabe der Reiseunterlagen fällig. 7) Kundenwunsch mit

Vorbehalt. Eine entsprechende Aufklärung, ob die Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, wurde

angegeben.

Der gebuchte Reiseveranstalter ist als Veranstalter für die ordnungsgemäß Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen

Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr/ihm oder anderen Erbringern von

Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind. Befinden Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten, ist der gebuchte Reiseveranstalter

zudem verpflichtet, Ihnen unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu leisten. Der gebuchte Reiseveranstalter kann für ihren

Beistand eine angemessene Vergütung verlangen, wenn Sie die Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbeigeführt haben.

Diese Vergütung darf die des gebuchten Reiseveranstalters tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten.

Informationen zum Schutz der personenbezogenen Daten aller Reisenden finden Sie unter https://www.ruefa.at/content/sicherheit . Bei

Bedarf händigen wir Ihnen gerne die Datenschutzerklärung in gedruckter Form aus.

Insolvenzschutz des gebuchten Reiseveranstalters: Die Informationen (Name und Kontaktdaten) der Einrichtung, die den Insolvenzschutz

bietet, wurden Ihnen mit dem Standardinformationsblatt ausgehändigt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen bei Buchungen, die nicht in

den Anwendungsbereich des Pauschalreisegesetzes fallen, wie beispielsweise gebuchte Einzelleistungen, kein Standardinformationsblatt

ausgehändigt wird und in einem solchen Fall kein Insolvenzschutz besteht. Als Vertreter des gebuchten Reiseveranstalters bzw. die

Angabe einer Kontaktstelle vor Ort gelten die detaillierten Informationen in den Reiseunterlagen, sowie die Angaben des

Reiseveranstalters bei Buchung. Sie haben dem gebuchten Reiseveranstalter Vertragswidrigkeiten, die Sie während der Erbringung der

im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistungen wahrnehmen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich mitzuteilen. Es

kommen keine internen Beschwerdeverfahren zur Anwendung. Der gebuchte Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet an einer

außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG

(Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) teilzunehmen. Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden zu keiner

Einigung, werden wir die für uns zuständige Alternative Streitbeilegungsstelle bekanntgeben und mitteilen, ob wir an einem allfälligen

alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen. Die Reisenden (= Personen, welche unter dem Punkt "Teilnehmer" angeführt werden)

des gegenständlichen Pauschalreisevertrages haben gemäß § 7 PRG das Recht, diesen auf eine andere Person, die alle

Vertragsbedingungen erfüllt, zu übertragen. Der gebuchte Reiseveranstalter ist innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf

einem dauerhaften Datenträger über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Übertragung haften der

Überträger und die Person, auf die der Vertrag übertragen wird, als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des

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